Kottmar
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Gemeinde Kottmar Gemeinde Kottmar

Wahlen 2024

Wahlen am 09.06.2024

Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis 09.06.2024


Wahlbekanntmachung 09.06.2024


Wahlen zum 10. Europäischen Parlament

Wahlinformationen für Unionsbürger*innen

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
 
Das Formular, ein Merkblatt und weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html#232b136f-a8e8-4200-846a-240cb07b14bc

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter
www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Wahl zum Kreistag Görlitz


Wahl zum Gemeinderat Kottmar

Bekanntmachung Wahlvorschläge Kommunalwahl 09.06.2024


Informationen zum Datenschutz zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024


Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderatswahl


Wahl zum Sächsischen Landtag am 01.09.2024

Öffentliche Bekanntmachung zu der bevorstehenden Landtagswahl

Gruppenauskünfte vor Wahlen § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)

„Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.“
(Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift.)
Gegen die Übermittlung dieser Daten hat jeder wahlberechtigte Bürger ein Widerspruchsrecht. Dieser Widerspruch ist durch schriftliche oder persönliche Erklärung gegenüber der Meldebehörde mitzuteilen. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage.

Einwohnermeldeamt

Veranstaltungskalender

Touristinformation

30. Bierzug - 30. Juni

18°C

Bewölkt
Mäßiger Wind
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© Gemeinde Kottmar 2024, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar OT Eibau,
Telefon +49 (0) 35 86 - 78 04 0, E-Mail: info@gemeinde-kottmar.de
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