Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Öffentliche Bekanntmachung zu der bevorstehenden Landtagswahl
Gruppenauskünfte vor Wahlen § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
„Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.“ (Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift.) Gegen die Übermittlung dieser Daten hat jeder wahlberechtigte Bürger ein Widerspruchsrecht. Dieser Widerspruch ist durch schriftliche oder persönliche Erklärung gegenüber der Meldebehörde mitzuteilen. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage.
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